BVF THEMA | September 2026
Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreterinnen und Vertreter unserer Mitgliedsorganisationen,
am 13. September 2026 findet zum dritten Mal der Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände an zahlreichen Flughafenstandorten wollen diesen Tag nutzen, um gemeinsam auf die gesundheitlichen Folgen nächtlichen Fluglärms und die weiterhin unzureichenden Nachtflugregelungen aufmerksam zu machen.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) unterstützt den Aktionstag und ruft ihre Mitglieder dazu auf, den 13. September für eigene Aktivitäten und Aktionen sowie für die örtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
Die Forderung nach einer geschützten Nacht von 22 bis 6 Uhr ist gesundheitlich umfassend begründet. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, die durchschnittliche Fluglärmbelastung nachts auf weniger als 40 dB Lnight zu reduzieren. Oberhalb dieses Wertes ist nächtlicher Fluglärm mit nachteiligen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden. Das Umweltbundesamt fordert deshalb, an stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen.
Von diesem Schutzniveau sind wir in Deutschland weiterhin weit entfernt. Die Situation unterscheidet sich zwar erheblich zwischen den Flughafenstandorten, die Probleme sind aber bundesweit sichtbar:
In Frankfurt wird der WHO-Richtwert von 40 dB nachts nach Angaben der Stadt an vielen aktiven Fluglärmmessstationen überschritten. Trotz des Nachtflugverbots in der Kernzeit wurden 2025 noch 899 und im ersten Halbjahr 2026 bereits 440 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr registriert.
Ein weiteres Extrem zeigt sich am Flughafen Leipzig/Halle. Dort fanden 2025 von 49.634 Frachtflugbewegungen 36.289 zwischen 22 und 6 Uhr statt – mehr als 73 Prozent. Darunter waren 352 nächtliche Leerflüge.
Auch Nürnberg zeigt den Handlungsbedarf: Der Flughafen ist grundsätzlich rund um die Uhr für Flugbewegungen geöffnet. Zwar gelten zwischen 22 und 6 Uhr besondere Lärmschutzbestimmungen, eine flugfreie Nacht gibt es jedoch nicht. Die Fluglärmkommission forderte 2025 eine deutliche Verringerung der Belastung in der Kernnacht von 0 bis 5 Uhr; ein weitergehender Antrag der BVF auf eine grundsätzliche Untersagung von Flugbewegungen in dieser Zeit fand keine Mehrheit (Veranstaltungshinweis siehe unten).
Andere Standorte zeigen ebenso die sehr unterschiedlichen Schutzstandards: Köln/Bonn verfügt weiterhin über einen 24-Stunden-Betrieb. In Hamburg wurden trotz eines deutlichen Rückgangs 2025 noch 756 verspätete Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 26 Flüge nach Mitternacht registriert. In 2026 wird sich das Niveau wieder deutlich erhöhen.
Deutschland hat damit weiterhin keinen einheitlichen und am Gesundheitsschutz ausgerichteten Schutz der Nacht!
Zum Herunterladen haben wir HIER eine Muster-Pressemitteilung vorbereitet, die für die örtliche Pressearbeit verwendet und um die Situation am jeweiligen Flughafen ergänzt werden kann. Besonders hilfreich sind aktuelle Zahlen zu Nachtflugbewegungen, Verspätungen, Ausnahmegenehmigungen und – soweit vorhanden – gemessenen nächtlichen Lärmpegeln.
Die BVF wird den Aktionstag mit einer eigenen bundesweiten Pressemitteilung und einem ausführlicheren Beitrag auf unserer Internetseite begleiten.
Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele Mitgliedsorganisationen beteiligen. Ihre Pressemitteilungen sowie Hinweise zu geplanten Veranstaltungen oder anderen Aktionen können Sie bitte an die BVF unter pressestelle@fluglaerm.de weiterleiten, damit wir diese über die Kommunikationskanäle der BVF aufgreifen und ggf. verstärken können.
Beachten Sie auch unseren Veranstaltungshinweis ⬇️ zur Kundgebung gegen Nachtfluglärm in Nürnberg, mit Beteiligung der BVF auf dem Podium.
Herzliche Grüße
Martin Mosel Vizepräsident
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